Ablauf 


Private Krankenkassen / Beihilfe:

Nach der Kontaktaufnahme treffen wir uns zu einem ersten persönlichen Gespräch, in dem wir uns kennenlernen und gemeinsam klären, welche therapeutischen Maßnahmen möglich und sinnvoll sind. Zur fortgeführten Anamnese, Diagnostik und Zielklärung dienen vier weitere Termine. Die Kosten dieser ersten fünf sogenannten probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen privaten Versicherungen übernommen und verpflichten Sie nicht zur Fortführung der Therapie.

 

Wenn Sie sich in der Therapie wohl fühlen und wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können, stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Psychotherapie. Beantragt werden in der Regel 25 bis 45 Sitzungen, auch kürzere Zeiträume sind möglich. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet üblicherweise im Wochenrhythmus statt. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.

 

Kosten


Private Krankenversicherungen übernehmen in den allermeisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie, dies ist jedoch individuell in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Bitte erfragen Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne derzeit 131,15 € für 50 min (3,0-facher Satz). Bitte sprechen Sie mich an, falls dieser Betrag eine zu hohe Belastung für Sie darstellen sollte.


Auch bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung gemäß der GOP. Tragen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie unabhängig von Formalitäten.