Private Krankenkassen / Beihilfe / Selbstzahler:
Nach der Kontaktaufnahme treffen wir uns zu einem ersten persönlichen Gespräch, in dem wir uns kennenlernen und gemeinsam klären, welche therapeutischen Maßnahmen möglich und sinnvoll sind. Zur fortgeführten Anamnese, Diagnostik und Zielklärung dienen vier weitere Termine. Die Kosten dieser fünf sogenannten probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen privaten Kassen und Beihilfen übernommen und verpflichten Sie nicht zur Fortführung der Therapie.
Wenn Sie sich in der Therapie wohl fühlen und wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können, stellen wir bei Ihrer privaten Kasse bzw. der Beihilfe einen Antrag auf Psychotherapie. Beantragt werden in der Regel zunächst 20 bis 30 Sitzungen. Je nach Kostenträger werden unterschiedliche Stundenkontingente bewilligt. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet üblicherweise im Wochenrhythmus statt. Bei Bedarf kann meist eine Verlängerung der Therapie beantragt werden. Tragen Sie die Therapiekosten als Selbstzahler selbst, sind Sie unabhängig von Formalitäten.
Private Krankenversicherungen übernehmen in den allermeisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie, dies ist jedoch individuell in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Für die Beihilfen gelten einheitliche Regelungen. Bitte erfragen Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.
Die Abrechnung bei Selbstzahlern erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne 131,15€ für 50 min (3,0-facher Satz). Bitte sprechen Sie mich an, falls dieser Betrag eine zu hohe Belastung für Sie darstellen sollte.